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  Neue Gliederzüge für Fa. Georg Ebeling Spedition GmbH
Die Fa. Georg Ebeling Spedition GmbH hat zwei neue Gliederzüge über die Fa. Bernard Krone
 


Kältetechnik
Lebensmittelhygiene-Verordnung


Im Rahmen der HACCP-Richtlinien müssen zur Sicherung der Lebensmittelhygiene mindestens einmal täglich die kritischen Temperatur-Grenzwerte überprüft  (z.B. Anlieferungs-, Umgebungs-, Transport-, Ausgabe-, Lager-, Portionierungs- und Erhitzungstemperaturen) und aufgezeichnet werden
.


Gefordert wird die Lufttemperaturmessung mit mindestens einem Thermometer für alle Lagereinrichtungen und Beförderungsmittel, für die keine Temperatur-aufzeichnungspflicht besteht sowie Tiefkühlverkaufsmöbel des Einzelhandels.

Die Temperaturaufzeichnungspflicht

  • alle 15 Min,
  • Aufbewahrung mindestens 1 Jahr
    besteht für
    • Einlagerungs- und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel
      größer als 10m³ (ab dem 01.01.1997).

Ausgenommen ist der Handel, der die Lebensmittel nicht tiefgefroren anbietet.
Temperaturaufzeichnungspflicht besteht für Beförderungsmittel größer 2m³ ab dem 01.01.1998. Ausgenommen ist der örtliche Vertrieb, d.h., die lokale Auslieferung von Lebensmitteln an Einzelhandel, Gaststätten, Krankenhäuser, private Haushalte u.a.