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| Kältetechnik |
| Lebensmittelhygiene-Verordnung |
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Gefordert wird die Lufttemperaturmessung mit mindestens einem Thermometer für alle Lagereinrichtungen und Beförderungsmittel, für die keine Temperatur-aufzeichnungspflicht besteht sowie Tiefkühlverkaufsmöbel des Einzelhandels. Die Temperaturaufzeichnungspflicht
Temperaturaufzeichnungspflicht besteht für Beförderungsmittel größer 2m³ ab dem 01.01.1998. Ausgenommen ist der örtliche Vertrieb, d.h., die lokale Auslieferung von Lebensmitteln an Einzelhandel, Gaststätten, Krankenhäuser, private Haushalte u.a. |