- Temperaturaufzeichnungspflicht
Laut neuer EU- und HACCP-Richtlinie ist es Pflicht, eine regelmäßige Registrierung der Kühlstellentemperaturen im Tiefkühlbereich vorzunehmen, bei Kühlstellen über 10m³ für mindestens 1 Jahr Speicherung.
- Die Unfallverhütungsvorschrift "Kälteanlagen" VGB 20 die jüngst in die BGV D4 unbenannt wurde, ist nun eingebettet in die BGR 500 Teil 2 Kapitel 2.35.
- Die Europäische Norm "Kälteanlagen und Wärmepumpen, Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen" EN 378 ist momentan Stand der Technik. Diese Norm befindet sich jedoch wieder in der Überarbeitung (Ergebnisse in ca. 1 Jahr. Voraussichtlich fallen die EN 378-1 und -4 mit in die EN 378-2).
- Die DIN 8975 (Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung für Kälteanlagen) ist offiziell zurückgezogen (lt. Fachnormausschuss).
- Das Dichtheitssiegel lt. EN 2037 (Europäische Norm "Verordnung über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen") gilt nur für ozonabbauende Stoffe, löst somit die FCKW-Halon-Verbotsverordnung ab (R22). Eine vorgeschriebene jährliche Dichtheitsprüfung bei HFKW´s werden vermutlich in den F-Gase VO geregelt werden.
- Die EU-F-Gase Verordnung passierte Anfang des Jahres den Vermittlungsausschuss. Die Befürchtungen, dass alle HFKW wie in Dänemark und Österreich ab 2007/2008 auch in Deutschland und Europa verboten werden, wurde durch die EPEE im Europäischen Parlament abgeblockt. Mehr noch...Dänemark und Österreich sollenbis 2012 ihre Vorschriften wieder zurückziehen.
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