"Accord relatif aux transports internationaux de denrèes périssables et aux engins spéciaux à utiliser pour ces transports"
"Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind"
Das Übereinkommen regelt:
die Einteilung der Beförderungsmittel in Klassen entsprechend ihrer Eignung und Ausrüstung für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel,
die technischen Anforderungen an ein Beförderungsmittel für leicht verderbliche Lebensmittel hinsichtlich der Wärmedämmung und der Ausrüstung mit einer Kühleinrichtung,
Meßmethoden zur Bestimmung der wärmetchnischen Eigenschaften und zur Bestimmung der Leistung von Kühl- und Heizeinrichtungen,
Festlegung der Transporttemperatur in Abhängigkeit vom Lebensmittel.
Einteilung der Klassen
- 1. Buchstabe: Art der Kühl-/Heizeinrichtung
F - Beförderungsmittel mit eingebauter Kältemaschine (frigerated)
R - Beförderungsmittel mit eingebautem Kältespeicher (restore)
C - Beförderungsmittel mit eingebauter Heizanlage (franz. chauffage)
- 2. Buchstabe: Art der Wärmedämmung
R - Beförderungsmittel mit verstärkter Wärmedämmung (reinforced isulation), mittlerer K-Wert < 0,4 W/m²K
N- Beförderungsmittel mit normaler Wärmedämmung (normal isulation),
mittlerer K-Wert >0,4 < 0,7 W/m²K
- 3. Buchstabe: Temperaturbereich des Beförderungsmittels bei einer Außentemperatur von +30°C
C- Temperaturklasse zwischen +12°C und -20°C
B- Temperaturklasse zwischen +12°C und -10°C
A- Temperaturklasse zwischen +12°C und + 0°C
Mitgliedstaaten:
Seit Verabschiedung sind bislang
beigetreten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kazakhstan, Kroatien, Luxemburg,
Marokko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rußland, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, USA und Ungarn,